Klassenelternsprecher/-in

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Die Klassenelternsprecher/-in (KES) sind die Basis der Elternvertretung an der Schule. Sie werden zu Schuljahresbeginn für ein Schuljahr in jeder Klasse (5-10) gewählt.

Die wichtigste Aufgabe eines KES besteht darin, den Kontakt unter den Eltern, in der Klasse ihres Kindes, herzustellen. Der KES versteht in seinem Amt die Einladung zum Austausch, dabei die Meinung der Eltern über Umfragen einzufangen und dem Elternbeirat weiterzuleiten. Hierdurch wird eine Grundlage geschaffen, die Eltern in ihren Anliegen vertreten zu können. Die KES sind gleichermaßen Ansprechpartner für die Klassenleitung, wenn es um spezielle Themen geht.

Der Elternbeirat trifft sich einmal im Jahr mit den KES. Dieses Treffen bietet die Möglichkeit zum Austausch der Eltern, dem Elternbeirat und der Schulleitung. Wir wollen in einem konstruktiven Dialog, Ideen sammeln, Anliegen der einzelnen Klassen besprechen, Wünsche der Eltern berücksichtigen, und über aktuelle Themen informieren.

Wir brauchen Sie, um ein gutes Schulleben zu ermöglichen.
Ein großes Dankeschön an alle, die sich engagieren, und das Schulleben positiv mitgestalten.

 

Die Aufgaben der Klassenelternsprecher/-Innen
Diese beziehen sich ausschließlich auf die Klasse ihres Kindes und umfassen hauptsächlich:

  • Aktuelle Kontaktliste der Eltern erstellen und versenden (Name, Vorname Schüler und Eltern, Telefonnr. Festnetz und Handy, Anschrift und Email Adresse alles freiwillig)
  • Email Verteiler der Eltern erstellen und Testmail versenden
  • organisatorische Fragen innerhalb der Klasse zu Unterricht und anderem klären
  • Kontaktaufnahme und Kontaktmitteilung an den Elternbeirat
  • Anregungen, Vorschläge, Wünsche und Anträge der Eltern bündeln und bei Bedarf an den Elternbeirat weiterleiten
  • Klassenelterntreffen zum Austausch und zur Beratung mit Terminabsprache mit dem Klassenlehrer organisieren und durchführen
  • Informationen des Elternbeirats an die Klasseneltern weiterleiten
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften die für die Bildung und Erziehung der Schüler/-innen verantwortlich sind,  vertiefen
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten


Verschwiegenheitspflicht:
Stillschweigen über dem KES bekannt gewordene Angelegenheiten bewahren. Dies gilt nur für sensible Informationen und Angaben, auch über die Zeit des KES Amtes hinaus.

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