Informationen zum Latinum

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"Latinum" - "gesicherte Lateinkenntnisse" - "Lateinkenntnisse"

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten geben, an unserer Schule das Latinum bzw. die Bescheinigung über (Gesicherte) Lateinkenntnisse zu erhalten.

 

1. Grundsätzliches:

Man unterscheidet drei verschiedene Niveaustufen bei den Lateinkenntnissen, wie sie z.B. für ein Studium erforderlich sind, die über den regulären Lateinunterricht erworben werden (s. auch GSO § 96f.):

 

a) Latinum

Der Erwerb des Latinums bestätigt die Fähigkeit, lateinische Originaltexte einer inhaltlich anspruchsvollen Cicero-Stelle oder eines anderen entsprechenden Autors inhaltlich und grammatikalisch zu erfassen und sie in angemessenes Deutsch zu übertragen. Hierzu werden gesicherte Kenntnisse in Formenlehre und Syntax sowie in der römischen Politik, Geschichte und Kultur vorausgesetzt. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium in Jahrgangsstufe 10 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht.

 

b) Gesicherte Lateinkenntnisse, sog. „Kleines Latinum“

Dieses Niveau setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich einfacherer Prosatextstellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht.

 

c) Lateinkenntnisse

Dieses Niveau setzt die Fähigkeit voraus, Texte, wie sie üblicherweise am Ende der Spracherwerbsphase in den vom Kultusministerium genehmigten Lehrbüchern zu finden sind, in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium nach drei Jahren Lateinunterricht bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht.

 

2. Erwerb des Latinums über eine Feststellungsprüfung

Das Latinum kann auch über eine Feststellungsprüfung erworben werden.

 

Teilnahmeberechtigt an der Feststellungsprüfung sind:

• Schüler, die in der Klasse 10 zu einem Schulbesuch im Ausland beurlaubt sind. In diesem Fall kann die Prüfung auch nach der 10. Klasse abgelegt werden.

• Schüler, die Latein nach der 9. Klasse ablegen, um Latein durch eine so genannte spät beginnende Fremdsprache zu ersetzen. In diesem Fall kann die Prüfung auch nach der 10. Klasse abgelegt werden.

• Schüler, die nach der 9. Klasse die Schule verlassen, in eine andere Schulart übertreten oder eine Berufsausbildung beginnen.

 

Durchführung der Feststellungsprüfung:

• Die Feststellungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil mit der Gewichtung 2 (schriftlich) : 1 (mündlich).

• Die Feststellungsprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend“ (4) oder besser lautet. Dabei muss in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils mindestens die Note „mangelhaft“ (5) erreicht werden.

• Dauer und Inhalt der mündlichen Prüfung: 20 Minuten; offizielle „Grundkenntnisse“.

• Dauer und Inhalt der schriftlichen Prüfung: Übersetzung eines lateinischen Originaltextes von Cicero oder einem entsprechenden anderen Autor im Umfang von ca. 110 lateinischen Wörtern; Arbeitszeit: 90 Minuten; die Benutzung eines vom Ministerium zugelassenen Lexikons ist erlaubt.

• Termin der Prüfung: Ende des Schuljahres; bei Nichtbestehen kann die Prüfung einmal nach einem Jahr wiederholt werden.

• Auf Antrag zählt die Gesamtnote der in der 9. Jahrgangsstufe erbrachten kleinen Leistungsnachweisen („mündliche Note“) als mündlicher Teil der Feststellungsprüfung.

Zur Vorbereitung auf diese Feststellungsprüfung wird die Schule rechtzeitig einen Vorbereitungskurs anbieten.

Quelle: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Dezember 2012 Az.: VI.3-5 S 5510-6.133 551.

S.H. / B.S.



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